Rz. 9

Das Muster betrifft den umgekehrten Fall von Muster 8.1.: Erwerb einer für den Straßenbau benötigten Fläche durch die Gemeinde. Solche Konstellationen sind häufig, wenn bei der Vergabe von Baugrundstücken der Umfang des Straßenkörpers noch nicht feststeht. Meistens wird der Rückübertragungsanspruch zugunsten der Gemeinde dann durch Vormerkung gesichert. Ist dies nicht der Fall, kann ggf. eine Enteignung erfolgen. Einfacher ist der rechtsgeschäftliche Rückerwerb, für den allerdings die Vollmachtskette nicht unterbrochen sein darf (vgl. oben Rdn 3). Sonstige Erleichterungen der "Rückabwicklung" dürften nach heutigem Rechtszustand nicht anzunehmen sein.[9] Bei einem echten Teilflächenverkauf durch die Wohnungseigentümer gelten ohnehin die allgemeinen Regeln.[10]

[9] Dazu eingehend Reymann, ZWE 2013, 316.
[10] Muster z.B. in Beck'sches Formularbuch/Schneider, WEG, S. 360 f.

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