Rz. 78

Der Eintritt des Rechtsschutzfalles kann problematisch sein sowohl hinsichtlich der Voraussetzungen, des Zeitpunktes oder des maßgebenden, den Rechtsschutzfall auslösenden Verstoßes. Hieraus ergibt sich für die Feststellung des Rechtsschutzfalles, welche Seite die Darlegungs- und Beweislast trifft.

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