Rz. 161
Anwendbar ist § 244 FamFG, wenn ein von § 244 FamFG genannter Titel wegen Mindestunterhalts nach § 1612a BGB vorliegt.
Titel, die von § 244 FamFG erfasst werden, sind insbesondere
▪ | Unterhaltsbeschlüsse, auch im vereinfachten Verfahren (vgl. § 794 Abs. 1 Nr. 2a ZPO) |
▪ | Prozessvergleich (vgl. § 794 Abs. 1 Nr. 1 ZPO) |
▪ | notarielle Urkunde (vgl. § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO) |
▪ | Anwaltsvergleich, der vollstreckbar erklärt wurde (vgl. § 794 Abs. 1 Nr. 4b ZPO). |
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen