Rz. 42

Das zivilprozessuale Verfahren kann durch Urteil beendet werden. In dem Zivilprozess kann sowohl gegen den Kläger als auch gegen den Beklagten ein VU ergehen. Nachfolgend werden die Möglichkeiten, wann ein VU ergehen kann, variiert.

 

Rz. 43

Hinsichtlich der Rechtsmittel der neben dem VU weiter genannten Urteilsarten verweise ich auf die Ausführungen unter Rdn 113 ff. in diesem Paragrafen.

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