Rz. 54

Bei der temporären Leibrente wird, anders als bei der lebenslänglichen Leibrente, nicht bis zum Tode gerechnet, sondern bis zu einem bestimmten Alter. Wie bereits erwähnt, sollte man bei den einzelnen Schadenspositionen die lebenslängliche Leibrente zugrunde legen. Beim Erwerbsschaden sollte man hingegen eine temporäre Leibrente heranziehen, wobei streitig ist, bis zu welchem Zeitpunkt. Versicherer argumentieren, dass kein Arbeitnehmer bis zum gesetzlichen Renteneintritt kraft Lebensalters arbeitet, sondern dass in der Regel mit vorzeitigem Ruhestand zu rechnen ist. Das ist so nicht richtig, da aufgrund der demographischen Entwicklung immer mehr ältere Menschen in den Firmen tätig sind und diese auch sehr wohl körperlich und geistig in der Lage sind, länger zu arbeiten. In Zukunft wird wahrscheinlich sogar die Diskussion geführt werden, dass eine Berechnung bis mindestens 70 Jahren anzunehmen ist, weil immer mehr Menschen immer länger arbeiten.

 

Rz. 55

Darüber hinaus sollte auch geschaut werden, aus welcher Berufsgruppe der Geschädigte kommt, da es bei einzelnen Berufsgruppen gerade zwischen abhängiger und selbstständiger Tätigkeit Unterschiede gibt. Bei Selbstständigen ist es durchaus gerechtfertigt, dass bis zum 75. Lebensjahr eine temporäre Leibrente berechnet wird, da die Mehrzahl der Selbstständigen nicht schon mit 60 oder 65 Jahren aufhört zu arbeiten.

 

Rz. 56

Diese beiden Arten von Renten, die temporäre Leibrente und die lebenslange Leibrente, beinhalten mit Abstand die Mehrzahl der Fälle, die in der Kapitalisierungspraxis eine Rolle spielen. Daneben gibt es noch andere Rentenarten, die hier ebenfalls kurz erwähnt werden sollen.

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