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Bei der Diskussion rund um die "richtige" Form müssen zwei Optionen sofort ausgeschlossen werden: Keine Alternative ist natürlich eine mündlich erteilte Vollmacht. Ernsthaft kann auch nicht über die rein privatschriftliche Vollmacht nachgedacht werden, auch wenn zwei Zeugen auf der Vollmacht bestätigen, dass in ihrem Beisein der Vollmachtgeber unterschrieben hat. Ein potenzieller Geschäftsgegner kann stets einwenden, dass die Identität des Vollmachtgebers nicht sichergestellt ist. Der Mandant muss zur öffentlichen Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde lediglich 10 EUR in die Hand nehmen und sich die Zeit für einen kurzen Termin bei seiner Stadtverwaltung verschaffen, um eine öffentliche Beglaubigung seiner Unterschrift zu erhalten.

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