Rz. 314

Muster 6.20: Verlangen auf Prozesskostensicherheit nach § 110 ZPO

 

Muster 6.20: Verlangen auf Prozesskostensicherheit nach § 110 ZPO

An das

Amtsgericht
Landgericht

in _________________________

In dem Rechtsstreit

Kläger ./. Beklagter

Az: _________________________

zeige ich an, dass der Beklagte vom Unterzeichner vertreten wird. Namens und in Vollmacht des Beklagten wird mitgeteilt, dass dieser sich gegen die Klage verteidigen will.

In der mündlichen Verhandlung werde ich beantragen,

 
  die Klage abzuweisen.

Bevor zur materiellen Klageerwiderung Stellung genommen wird, wird namens und in Vollmacht des Klägers beantragt,

 
  dem Kläger eine Frist zu bestimmen, innerhalb der er eine Prozesskostensicherheit in einer in das Ermessen des erkennenden Gerichts gestellten Höhe von zumindest jedoch _________________________ EUR zu leisten hat.

Zur Begründung wird Folgendes vorgetragen:

Der Kläger hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt weder in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union noch einem Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum.

Insoweit ist der Kläger nach § 110 Abs. 1 ZPO verpflichtet, auf den hier erfolgten Antrag des Beklagten wegen der voraussichtlichen Prozesskosten Sicherheit zu leisten.

Einer der Ausnahmetatbestände des § 110 Abs. 2 ZPO liegt hier nicht vor.

Die Höhe der Prozesskostensicherheit ist nach § 112 Abs. 1 ZPO von dem erkennenden Gericht nach freiem Ermessen festzusetzen. Dabei ist grundsätzlich von den Prozesskosten auszugehen, die der Beklagte voraussichtlich aufzuwenden hat, wenn alle Rechtszüge durchlaufen werden (BGH NJW 1981, 2646).

Danach betragen die voraussichtlich dem Beklagten entstehenden Prozesskosten _________________________ EUR; insoweit wird auf die in der Anlage beigefügte Berechnung verwiesen.

Bis zur Leistung der Prozesskostensicherheit ist der Beklagte berechtigt, die materielle Klageerwiderung zurückzustellen. Sollte das erkennende Gericht hier anderer Auffassung sein, wird ausdrücklich um einen rechtlichen Hinweis gem. § 139 ZPO sowie um die Verlängerung der Klageerwiderungsfrist um drei Wochen nach Zugang des entsprechenden Hinweises gebeten.

Um antragsgemäße Entscheidung wird gebeten.

Rechtsanwalt

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