Rz. 7

Rechtsgeschäftliche Schuldverhältnisse kommen durch Rechtsgeschäft, d.h. regelmäßig durch Vertrag oder dessen Aufhebung zustande.

 

Beispiel:

A kauft von B einen Tisch. Hier liegt ein rechtsgeschäftliches Schuldverhältnis zwischen A und B in Form eines Kaufvertrages vor.

B tritt wegen erheblicher Sachmängel vom Vertrag zurück. Der Vertrag wandelt sich in ein sog. Rückgewährschuldverhältnis, das ebenfalls rechtsgeschäftlicher Natur ist.

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