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Im Hinblick auf die zwischenzeitlich erfolgte Austauschpfändung der Hifi-Anlage soll diese nunmehr nicht durch eine Versteigerung, sondern durch freihändigen Verkauf verwertet werden. Der freihändige Verkauf verspricht regelmäßig einen höheren Erlös. Er kann auch durch eine Versteigerung im Internet, etwa bei ebay, mit einem viel größeren Adressatenkreis als die staatliche Plattform nach § 814 ZPO erfolgen.

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