Rz. 40

Der D lieh dem Schuldner, der in einer Musikband mitspielte, eine wertvolle Gitarre. Im Zuge weiterer Verbindlichkeiten des Schuldners gegenüber dritten Gläubigern wurde eine Sachpfändung durch einen Gerichtsvollzieher bei dem Schuldner durchgeführt. Bei dieser Gelegenheit pfändete der Gerichtsvollzieher auch die Gitarre des D und versah sie mit einer Pfandsiegelmarke. Hierüber ist der D vom Schuldner in Kenntnis gesetzt worden. Der D forderte den Pfändungsgläubiger mehrfach erfolglos schriftlich auf, die gepfändete Gitarre freizugeben, da sie in seinem Eigentum steht. Dies hat der Pfändungsgläubiger abgelehnt. D möchte nunmehr, dass die Zwangsvollstreckung in die Gitarre nicht weiter fortgeführt und die Gitarre an ihn herausgegeben wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge