Rz. 210

Wie bei jeder anderen Leistungsklage auch, verlangt die Zulässigkeit der Drittschuldnerklage einen bestimmten Klageantrag (vgl. die Formulierung Rdn 207) und darüber hinaus eine schlüssige Klagebegründung, die exakt beschreiben muss, für welchen Zeitraum welche Lohnforderung aufgrund welcher konkreten Pfändungsmaßnahme gerade gegen den Drittschuldner geltend gemacht wird. Bei einer nach Zeitabschnitten bemessenen Vergütung gehört dazu regelmäßig die Angabe der Zeitabschnitte, für die Vergütung in näher bestimmter Höhe verlangt wird (BAG v. 7.7.2015 – 10 AZR 416/14, juris).

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