1. Beschränktes Ausbaurecht

 

Rz. 15

Muster 5.3: Stellplatz mit beschränktem Ausbaurecht

 

Muster 5.3: Stellplatz mit beschränktem Ausbaurecht

Zur Wohnung Nr. 1 gehört das Sondernutzungsrecht an dem im Freien belegenen Stellplatz Nr. 1 gemäß Anlage 3 zu dieser Urkunde. Dieser Stellplatz darf beliebig im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Vorschriften als Stellplatz für Fahrzeuge aller Art genutzt werden, und zwar auch für saisonal oder vorübergehend abgemeldete Fahrzeuge, Wohnwagen, Anhänger, Trailer und nicht zugelassene Fahrzeuge. Auch das Abstellen sonstiger Gegenstände ist zulässig, sofern damit keine Gefahren oder unzumutbaren Beeinträchtigungen für die Miteigentümer verbunden sind.[41] Die Errichtung von Zäunen oder Carports bis zur Höhe von 2 m ist zulässig. Der Eigentümer der begünstigten Einheit ­ist zur Instandhaltung und Instandsetzung der Fläche verpflichtet und trägt hierfür die Kosten.

[41] In Anlehnung an Kreuzer, S. 26.

2. Erweitertes Ausbaurecht

 

Rz. 16

Muster 5.4: Erweitertes Ausbaurecht

 

Muster 5.4: Erweitertes Ausbaurecht

Anstelle der Errichtung eines Carports kann auch die Errichtung einer Garage erfolgen. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend. Die beabsichtigte Errichtung von Garagen ist dem Verwalter anzuzeigen; die Bauausführung bedarf seiner vorherigen Zustimmung.[42] Der Verwalter hat die Zustimmung zu erteilen, wenn die Ausführung nach Maßgabe der öffentlich-rechtlichen Vorschriften unter Beachtung der anerkannten Regeln der Baukunst erfolgt, sich die Gestaltung in den Gesamtcharakter der Anlage einfügt und auch im Übrigen kein wichtiger Grund entgegensteht.

Muster als Zusatz zu 1., Rdn 15.

[42] In Anlehnung an Kreuzer, S. 27.

3. Alternierendes Recht/Einkaufsmarkt und Wohnungen

 

Rz. 17

Muster 5.5: Alternierendes Recht/Einkaufsmarkt und Wohnungen

 

Muster 5.5: Alternierendes Recht/Einkaufsmarkt und Wohnungen

Zur Teileigentumseinheit Nr. 1 gehört das Sondernutzungsrecht an den im Freien belegenen Stellplätzen Nr. 5 bis 10 gemäß Anlage 3 zu dieser Urkunde. Deren Eigentümer darf diese Flächen von Montag jeder Woche 9.00 Uhr bis zum darauffolgenden Samstag 20.00 Uhr zum Abstellen von Kraftfahrzeugen, An- und Ablieferungen sowie Aufstellen von Verkaufsgelegenheiten benutzen, die Ausübung kann Dritten überlassen werden. Zu den übrigen Zeiten steht dieses Sondernutzungsrecht den Wohnungen Nr. 6 bis 10, wobei dieses Sondernutzungsrecht nur zum Abstellen von Kfz aller Art berechtigt und die Nutzung der Stellplätze entsprechend der Nummern der Wohnungen in aufsteigender Reihenfolge erfolgt.

4. Bedingtes Sondernutzungsrecht

 

Rz. 18

Muster 5.6: Auflösend Bedingtes Sondernutzungsrecht

 

Muster 5.6: Auflösend Bedingtes Sondernutzungsrecht

Zu Wohnung Nr. 1 gehört das Sondernutzungsrecht an dem im Freien liegenden Stellplatz Nr. 1 gemäß Anlage 3 zu dieser Urkunde. Das Sondernutzungsrecht ist auflösend bedingt. Es erlischt, wenn der heutige Eigentümer der Wohnung Nr. 1 diese nicht mehr selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzt. Für den Nachweis des Bedingungseintritts genügt die Bewilligung des jeweiligen Eigentümers der Einheit Nr. 1, zu deren Erteilung er im Falle des Eintritts der vorstehenden Bedingungen verpflichtet ist, oder die Vorlage einer Sterbeurkunde.

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