Rz. 111

Im deutschsprachigen Raum haben sich zwei Qualitätsberichte etabliert, die "Elite der Vermögensverwalter im deutschsprachigen Raum"[70] sowie der "Fuchs-Report".[71] Es kann davon ausgegangen werden, dass die Berichte von den positiv bewerteten Instituten an Interessierten als kostenlose Expertise weitergegeben werden. Die Notenbildung ergibt sich, nachvollzogen am Fuchs-Report, aus den Aspekten Anlagevorschlag mit Performancemessung, dem Beratungsgespräch und der Vertrauensbasis. Zu den Teilaspekten gehören u.a. die Qualifikation der Berater, die Evaluation der Kundensituation, der Ablauf eines Beratungsgesprächs, die Individualität des Vorschlags, die Transparenz von Kosten sowie die Produktneutralität. Auch bei kritischer Distanz darf konstatiert werden, dass der Qualitätswettbewerb sicherlich positive Impulse durch diese Vergleiche erhält.

 

Praxishinweis

Schon aus eigenem Interesse an der Vermeidung einer persönlichen Haftung sollte der Testamentsvollstrecker die von ihm getroffene Auswahlentscheidung anhand dieser Qualitätsberichte dokumentieren. Es ist selbstverständlich, dass diese Berichte keine Garantie für zukünftige Leistungen sind. Ferner kommt es – wie so oft – auf die Expertise der Teams vor Ort an.

[70] 5. Jhg. 2008, zu beziehen über www.geopolitical.biz.
[71] www.fuchsreport.de.

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