Rz. 30

Soll der Gewinn der KG nicht pauschal durch den Kaufpreis abgegolten werden, sondern noch den Verkäufern gebühren (von diesen ist er auch zu versteuern), so ist alternativ folgende Regelung zu empfehlen: "Der auf die verkauften Kommanditanteile entfallende Jahresüberschuss bis zum Übernahmestichtag, wie in einer Bilanz zum Übernahmestichtag unter strikter Anwendung des Stetigkeitsprinzips ermittelt, gebührt den Verkäufern. Der Anspruch ist am … fällig."

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge