Rz. 58

Zur Beteiligten zu 3: Sofern die Komplementär-GmbH noch nicht eingetragen ist, ist auf deren Gründungsunterlagen und deren Anmeldung zum Handelsregister B zu verweisen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge