Rz. 133

Gemäß Art. 94 DSGVO wird die Datenschutz-Richtlinie 95/46/EG mit Wirkung vom 25. Mai 2018 aufgehoben. Gleichwohl sollen nach Erwägungsgrund 171 der DSGVO Einwilligung zur Datenverarbeitung auf Grundlage der Datenschutz-Richtlinie auch über den 25.05.2018 hinaus Geltung beanspruchen und nicht erneuert werden müsse, wenn "die Art der bereits erteilten Einwilligung den Bedingungen der Verordnung entspricht". Bereits erteilte Einwilligungen sollten darauf überprüft werden, insbesondere soweit Einwilligungen zur Verarbeitung von Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft betroffen sind. Die mit der DSGVO neu aufgestellten Anforderungen werden in Alt-Einwilligungen kaum vorhanden sein, so dass regelmäßig eine erneute Einwilligungserteilung erforderlich sein wird. Ebenso verlieren sämtliche im Rahmen einer Opt-Out-Erklärung eingeholten Einwilligungen ab dem 25.5.2018 ihre Wirksamkeit.

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