Rz. 130

Als höchstpersönliche Erklärung ist die Erteilung einer Einwilligung in Verarbeitungsvorgänge nicht im Rahmen der Stellvertretung möglich.[148]

[148] So auch Ernst, in: Paal/Pauly (Hrsg.), Datenschutzgrundverordnung, 2017, Art. 4 Rn 64; a.A. ohne nähere Begründung Gola, in: Gola (Hrsg.), DS-GVO, 2017, Art. 4 Rn 69.

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