Rz. 941

Leben die Ehegatten seit mindestens drei Jahren getrennt, so können Sie gemäß § 1386 BGB in Verbindung mit § 1385 Nr. 1 BGB beide die vorzeitige Aufhebung der Zugewinngemeinschaft erreichen. § 1385 Nr. 1 BGB enthält nur zwei Tatbestandselemente, namentlich die Trennung der Ehegatten (legal definiert in § 1567 BGB) sowie der Zeitablauf.

Der Tatbestand des § 1385 Nr. 1 BGB ist nicht durch Billigkeitskorrektive zu mildern. Ehegatten, die selbst die Trennung herbeiführten, handeln nicht § 1353 BGB oder § 1342 BGB zuwider, wenn sie nach den §§ 1385, 1386 BGB vorgehen.[1152]

[1152] MüKo/Koch, §§ 1365, 1386 BGB Rn 12.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge