Rz. 284

Muster 4.28: Gewinnbeteiligung

 

Muster 4.28: Gewinnbeteiligung

1. Ermessenstantieme

Der/Die Angestellte erhält für seine/ihre Tätigkeit eine Tantieme, die vom Arbeitgeber für das abgelaufene Geschäftsjahr unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Gesellschaft und der Leistung des/der Angestellten nach billigem Ermessen festgesetzt wird. Die Tantieme beträgt mindestens _____ EUR. Die Tantieme wird am Ende des Monats fällig, der auf die Feststellung des Jahresabschlusses durch die Gesellschafterversammlung folgt.

2. Gewinnbeteiligung – Abstellen auf Handelsbilanz

Der/Die Angestellte erhält eine Gewinnbeteiligung in Höhe von _____ % des sich aus der Handelsbilanz des Arbeitgebers ergebenden Jahresgewinns. Die Gewinnbeteiligung ist binnen eines Monats nach Verabschiedung der Bilanz fällig. Die Gewinnbeteiligung wird mit jährlich _____ EUR garantiert. (ggf.: Der garantierte Betrag ist in gleichen Teilbeträgen zusammen mit dem Monatsgehalt zur Zahlung fällig).

3. Gewinnbeteiligung – Abstellen auf Steuerbilanz

Der/Die Angestellte erhält eine Tantieme in Höhe von _____ % des Jahresgewinnes. Berechnungsgrundlage für die Tantieme ist der körperschaftssteuerpflichtige Gewinn der Gesellschaft, der sich vor Abzug der Tantieme selbst und nach Verrechnung mit Verlustvorträgen ergibt. Gewinnabhängige Rückstellungen, steuerliche Sonderabschreibungen und andere steuerliche Vergünstigungen, die den Gewinn unmittelbar beeinflussen und betriebswirtschaftlich nicht geboten sind, mindern die Berechnungsgrundlage nicht. Ausgenommen hiervon sind Gewinnminderungen infolge der Bewertungsfreiheit für geringwertige Wirtschaftsgüter. Die spätere gewinnerhöhende Auflösung von Rücklagen oder anderer Bilanzpositionen, deren Bildung auf die Berechnungsgrundlage keinen Einfluss hat, bleibt bei der Berechnung der Tantieme außer Betracht. Entsprechendes gilt auch für Zuschüsse, Beihilfen, Zulagen oä der öffentlichen Hand.

4. Umsatztantieme

Der/Die Angestellte erhält jährlich eine Umsatzbeteiligung in Höhe von _____ % des Jahresumsatzes. Der Anspruch wird fällig mit der Erstellung des Jahresabschlusses oder zu dem Zeitpunkt, an dem der Jahresabschluss bei regelmäßigem Geschäftsgang hätte erstellt sein können. Scheidet der/die Angestellte im Laufe des Geschäftsjahres aus, so steht ihm/ihr ein anteiliger Anspruch zu.

5. Festtantieme

Der/Die Angestellte erhält eine Tantieme, die mit _____ Monatsgehältern fest garantiert wird und je zur Hälfte am 30.6. und 30.11. zusätzlich zu dem fälligen Monatsgehalt ausgezahlt wird. (ggf.: Eine darüber hinausgehende Erhöhung der Tantieme, die jeweils vom Geschäftsergebnis des abgeschlossenen Geschäftsjahres abhängt, wird zwischen dem Arbeitgeber und dem/der Angestellten besonders vereinbart).

6. Provision

Der/Die Angestellte erhält vom Arbeitgeber für alle von ihm vermittelten Aufträge eine Provision von _____ % des Brutto- (alternativ: Netto-)Rechnungsbetrages. Der Arbeitgeber erteilt dem/der Angestellten für jedes Kalendervierteljahr, spätestens bis zum 15. des folgenden Monats, eine Provisionsabrechnung über die in dem Kalendervierteljahr abgewickelten Geschäfte. Der hiernach dem/der Angestellten zustehende Provisionsbetrag ist mit der Abrechnung zahlbar. Der Anspruch auf Provision entfällt, wenn feststeht, dass der Kunde die Forderungen des Arbeitgebers nicht bezahlt hat oder wenn das Geschäft nicht oder nicht so ausgeführt wird, wie es abgeschlossen worden ist.

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