Rz. 37
Muster 37.10: Kostenantrag nach § 63 SGB X
Muster 37.10: Kostenantrag nach § 63 SGB X
An das Versorgungsamt
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betr. Az. _____
Nach § 63 SGB X beantragen wir festzustellen, dass die Hinzuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich war und Kosten zu erstatten sind.
Unsere Gebühren errechnen sich wie folgt:
Geschäftsgebühr nach Nr. 2302 RVG-VV | 359,00 EUR |
Erledigungsgebühr nach Nrn. 1002, 1005 RVG-VV | 359,00 EUR |
30 Kopien aus der Verwaltungsakte gem. Nr. 7000 Ziff. 1a RVG-VV | 15,00 EUR |
10 Farbkopien aus der Verwaltungsakte gem. Nr. 7000 Ziff. 1a RVG-VV | 10,00 EUR |
Kommunikationspauschale gem. Nr. 7002 RVG-VV | 20,00 EUR |
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 RVG-VV | 144,97 EUR |
insgesamt | 907,97 EUR |
Die anwaltliche Tätigkeit war umfangreich, da mehrere Besprechungen mit dem Widerspruchsführer stattfanden. Es wurden insgesamt vier mehrere Seiten umfassende Schriftsätze eingereicht. Dabei wurde neben den rechtlichen Ausführungen auch ausführlich zu den eingereichten Befundberichten und dem Privatgutachten Stellung genommen. Eine oberhalb der Schwellengebühr liegende Geschäftsgebühr ist angemessen. Eine Erledigungsgebühr ist entstanden, da der Neufeststellungsbescheid erst erteilt wurde, nachdem diesseits eine ausdrückliche Aufforderung hierzu erfolgte; eine qualifizierte, erledigungsgerichtete Mitwirkungshandlung, die letztlich zur Erledigung geführt hat, liegt vor.
(Unterschrift)
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