Rz. 73

Beim Rechtsschutz gegen unter dem Vorbehalt der Planfeststellung stehenden Vorhaben ist zu unterscheiden zwischen Rechtsschutz vor und während des Planfeststellungsverfahrens, Rechtsschutz auf Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens und Rechtsschutz gegen den Planfeststellungsbeschluss.[184]

[184] Vgl. Hoppe/Schlarmann/Buchner/Deutsch, Rechtsschutz bei der Planung von Straßen und anderen Verkehrsanlagen.

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