Rz. 1

Ein Mandant bittet Sie, ihn gegen ein in der Wohngemeinde des Mandanten geplantes Straßenbauvorhaben anwaltlich zu vertreten (der Sachverhalt ist beispielhaft, die folgenden Ausführungen beziehen sich allgemein auf Planfeststellungen). Der Mandant berichtet, dass ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt wird. Seit einer Woche liege der Plan zu dem Vorhaben öffentlich in der Gemeindeverwaltung aus. Er habe den Plan und die Erläuterungsberichte zum Plan, die für einen Laien schwer verständlich seien, eingesehen und festgestellt, dass Teile zweier seiner Grundstücke, die landwirtschaftlich genutzt würden und verpachtet seien, für die Straße und für naturschutzrechtliche Ausgleichsfläche benötigt werden. Auch sei erkennbar, dass sein Wohnhaus sowie ein weiteres Haus, das er vermietet habe, sehr nahe an dem geplanten Vorhaben liegen und deshalb durch Lärm- und sonstige Immissionen, wie z.B. Erschütterungen, belastet werden.

Der Mandant fragt, was ein Planfeststellungsverfahren ist, welchen Verfahrensablauf es geben wird und was zu tun sei, um alle Rechtspositionen zu wahren. Auch fragt er, ob er selbst oder seine Mieter etwas gegen das Vorhaben unternehmen können. Er fragt auch, ob an seiner Stelle die Gemeinde seine Belange im Planfeststellungsverfahren geltend machen könne. Es interessiert ihn auch, ob im Planfeststellungsverfahren über etwaige Entschädigungsansprüche für die Inanspruchnahme seiner Grundstücke entschieden wird und wie hoch die Entschädigung ist. Auch möchte er wissen, wie es mit Ansprüchen wegen der "Verlärmung" und der sonstigen Beeinträchtigung seiner Grundstücke durch Immissionen aussieht. Der Mandant fragt, wer die Rechtsanwaltskosten für die Vertretung im Planfeststellungsverfahren zu tragen hat und wie hoch diese sein werden. Schließlich interessiert ihn, wie er ggf. gerichtlich gegen das geplante Vorhaben vorgehen kann.

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