Rz. 78
Kommt eine Planaufhebung wegen der Möglichkeit der Fehlerbehebung durch Planergänzung nicht in Betracht (s.o.), ist vom Kläger ggf. hilfsweise ein Antrag auf Planergänzung zu stellen, andernfalls wird die Klage als unbegründet abgewiesen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen