Rz. 137

In der Präambel wird regelmäßig die Geschäftsgrundlage i.S.v. § 313 BGB näher ausgeführt. Sie dient als Auslegungshilfe, ist aber zum Abschluss eines rechtsgültigen Unternehmenskaufvertrages streng genommen nicht notwendig. Nichtsdestotrotz hat sich die Aufnahme von Präambeln in Unternehmenskaufverträge mittlerweile mehr oder weniger eingebürgert. Neben einer Beschreibung des Vertragsgegenstandes werden hier oftmals die wirtschaftlichen Hintergründe der ins Auge gefassten Transaktion näher erläutert. Häufig wird die Präambel auch dazu genutzt, die wesentlichen im späteren Vertragstext verwendeten Begriffe eingehender zu definieren.

 

Rz. 138

Häufig wird heutzutage auch auf angelsächsische Vertragsmuster jedenfalls dann zurückgegriffen, wenn ausländische Investoren auf der Erwerberseite stehen. Dort werden typischerweise alle Definitionen vor die Klammer gezogen und häufig auch zentrale Inhalte des Kaufvertrages in Anlagen ausgegliedert. Folge ist eine Vertragsdokumentation, die nur noch von Eingeweihten und geübten (anwaltlichen) Beratern im Detail nachvollzogen werden kann. Ist man bestrebt, sich dieser Praxis zu entziehen und möchte der deutsche Mittelständler gerne mit einer ihm vertrauten vertraglichen Gestaltung operieren, so empfiehlt es sich im Rahmen des LoI zu vereinbaren, dass der erste Entwurf des Kaufvertrages von der Verkäuferseite vorgelegt wird. Dies ist im Rahmen von Bieterverfahren ohnehin gängig und ist auch grundsätzlich von Vorteil, da es dem Erwerber typischerweise schwerer fällt Garantien und Forderungen in einen bestehenden schlanken und verkäuferfreundlichen Entwurf einzufügen, als von vorne herein einen käuferfreundlichen und insbesondere vor Garantien nur so strotzenden Kaufvertragsentwurf vorzulegen. Stellt der Verkäufer den ersten Entwurf, muss der Käufer im Prinzip die Erforderlichkeit jeder einzelnen käuferfreundlichen Regelung und Garantie dezidiert begründen.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge