Rz. 73
Nach § 1065 Abs. 1 S. 1 ZPO findet gegen die in § 1062 Abs. 1 Nr. 2 und 4 ZPO genannten Entscheidungen die Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof statt, wenn die Sache von grundsätzlicher Bedeutung ist, die Fortbildung des Rechts dies erfordert oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen