Rz. 43

Das Muster ist als Individualvereinbarung ausgelegt. Hinweise auf Einschränkungen durch §§ 305310 BGB bei mehrfacher Verwendung finden sich in den folgenden Anmerkungen.

Zu § 2 Pacht:

Zu 1): Zur gesetzlichen MwSt. vgl. §§ 4 Nr. 12, 9 UStG und § 29 Abs. 3 UStR.
Zu 3): Zur gesetzlichen MwSt. vgl. § 29 Abs. 3 UStR.
Zu 6): Satz 1 ist als Individualvereinbarung zulässig; bei formularmäßiger Verwendung vgl. § 309 Nr. 2 und 3 BGB.
Zu § 3 Wertsicherungsklausel: Alternativ könnte es sich bei Verträgen, die dem Mieter nicht das Recht geben, die Laufzeit auf zehn Jahre zu verlängern, anbieten, eine Staffelmiete oder eine Spannungsklausel zu vereinbaren.
Zu § 6 Inventar/Übernahme von Verträgen: Abweichung von den Regeln des § 582 BGB bei schlichter Mitverpachtung.
§ 7 Nutzung der Pachtsache: Zum Kündigungsrecht des Verpächters vgl. § 581 Abs. 2 i.V.m. § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB.

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