Rz. 43
▪ | Das Muster ist als Individualvereinbarung ausgelegt. Hinweise auf Einschränkungen durch §§ 305–310 BGB bei mehrfacher Verwendung finden sich in den folgenden Anmerkungen. | ||||||
▪ | Zu § 2 Pacht:
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▪ | Zu § 3 Wertsicherungsklausel: Alternativ könnte es sich bei Verträgen, die dem Mieter nicht das Recht geben, die Laufzeit auf zehn Jahre zu verlängern, anbieten, eine Staffelmiete oder eine Spannungsklausel zu vereinbaren. | ||||||
▪ | Zu § 6 Inventar/Übernahme von Verträgen: Abweichung von den Regeln des § 582 BGB bei schlichter Mitverpachtung. | ||||||
▪ | § 7 Nutzung der Pachtsache: Zum Kündigungsrecht des Verpächters vgl. § 581 Abs. 2 i.V.m. § 543 Abs. 2 Nr. 2 BGB. |
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