1. Rechtliche Grundlagen

 

Rz. 146

Gem. § 721 ZPO kann der Mieter von Wohnraum eine den Umständen angemessene Räumungsfrist beantragen, auch wenn ansonsten die Voraussetzungen einer Räumung vorliegen. Bei Räumungsvergleichen gilt gem. § 794a ZPO eine vergleichbare Regelung. Die Entscheidung über die Einräumung und die Dauer einer Räumungsfrist steht im pflichtgemäßen Ermessen des Gerichts nach Abwägung der widerstreitenden Interessen. Gem. § 794a Abs. 3 ZPO kann eine eingeräumte Räumungsfrist verlängert oder verkürzt werden;[160] die Räumungsfrist darf jedoch insgesamt nicht länger als ein Jahr dauern.

Der Antrag ist bei Antrag auf Verurteilung zur Räumung vor dem Schluss der letzten mündlichen Verhandlung zu stellen, bei Verurteilung auf zukünftige Räumung oder bei Verlängerung einer eingeräumten Räumungsfrist spätestens zwei Wochen vor Ablauf der Räumungsfrist.

Rechtsmittel: sofortige Beschwerde.

[160] Bzgl. Verlängerung der Räumungsfrist in der Corona-Pandemie vgl. LG Berlin v. 3.4.2020 – 65 S 205/19, NZM 2020,468.

2. Muster: Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist

 

Rz. 147

Muster 31.36: Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist

 

Muster 31.36: Antrag auf Gewährung einer Räumungsfrist

Amtsgericht

– Mietabteilung –

_____

In dem Räumungsrechtsstreit

Müller gegen Eheleute Meyer _____

zeigen wir an, dass wir die Beklagten vertreten.

Namens und in Vollmacht der Beklagten wird der geltend gemachte Klageanspruch auf Räumung anerkannt.

In der mündlichen Verhandlung werden wir beantragen,

1) den Beklagten eine in das Ermessen des Gerichts gestellte Räumungsfrist zu gewähren;
2) dem Kläger die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen;
3) das Urteil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, soweit es vollstreckungsfähigen Inhalt aufweist.

Begründung:

Die Beklagten haben den Räumungsanspruch außergerichtlich bereits anerkannt.

Beweis: Schreiben des Beklagten vom _____

Sie haben den Kläger jedoch vergeblich um die Einräumung einer ausreichenden Räumungsfrist gebeten. Die Beklagten haben dies damit begründet, dass es Ihnen trotz intensiver Suche unter Einschaltung des Maklerbüros _____ und dem Schalten eigener Anzeigen noch nicht gelungen ist, eine anderweitige Wohnung zu finden. Insoweit legen wir eine Bestätigung des Maklers _____, aus der sich ergibt, dass die Beklagten ihn mit der Wohnungsvermittlung beauftragt haben, sowie Rechnung des Volksboten über die geschalteten Annoncen vor.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

(Unterschrift)

3. Anmerkungen zum Muster

 

Rz. 148

Zur Zuständigkeit: Zuständig ist das Prozessgericht, vgl. §§ 721 Abs. 4, 794a Abs. 1 ZPO.
Zum Antrag, Ziff. 2): Vgl. § 93b ZPO; Anwaltsgebühren: vgl. Nr. 3333 RVG-VV, soweit Verfahren nicht mit Hauptsache verbunden ist.

4. Muster: Antrag auf Verlängerung einer eingeräumten Räumungsfrist

 

Rz. 149

Muster 31.37: Antrag auf Verlängerung einer eingeräumten Räumungsfrist

 

Muster 31.37: Antrag auf Verlängerung einer eingeräumten Räumungsfrist

An das Amtsgericht _____

– Mietabteilung –

_____

In Sachen _____ gegen _____

beantragen wir,

die gewährte Räumungsfrist bis zum _____ zu verlängern.

Begründung:

Das Gericht hatte den Beklagten eine Räumungsfrist bis zum _____ gewährt. Den Beklagten ist es zwischenzeitlich gelungen, eine anderweitige Wohnung zu finden. Diese kann jedoch erst zum _____ bezogen werden.

Beweis: Vorlage des Mietvertrages über die Wohnung _____

Da ein Zwischenumzug für den verbleibenden Zeitraum von zwei Monaten den Beklagten nicht zumutbar ist, ist die Räumungsfrist entsprechend zu verlängern.

Beglaubigte und einfache Abschrift anbei.

(Rechtsanwalt)

5. Anmerkungen zum Muster

 

Rz. 150

Zuständig ist das Prozessgericht.

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