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Muster 3.28: Umgestaltung des Mietverhältnisses

 

Muster 3.28: Umgestaltung des Mietverhältnisses

Mietverhältnis über die Wohnung _________________________ mit den Eheleuten M und F

Sehr geehrter Herr V,

ich vertrete Frau F in ihrem Ehescheidungsverfahren.

Meine Mandantin ist bisher zusammen mit ihrem Ehemann Mieterin der Ehewohnung.

Alternativ:

Bisher ist der Ehemann meiner Mandantin alleiniger Mieter der Ehewohnung.

Meine Mandantin und ihr Ehemann sind übereingekommen, dass meine Mandantin anlässlich der Ehescheidung die Ehewohnung übernimmt und das Mietverhältnis mit Ihnen alleine fortsetzt.

Ich übermittle als Anlage eine entsprechende Erklärung beider Ehegatten, die nach § 1568a Abs. 1 i.V.m. § 1568a Abs. 3 Ziff. 1 BGB zur Folge hat, dass unsere Mandantin ab Rechtskraft der Ehescheidung das Mietverhältnis als alleinige Mieterin fortsetzt. Die Rechtskraft der Ehescheidung ist am _________________________ eingetreten.

Vorsorglich weise ich darauf hin, dass eigene Einkünfte meiner Mandantin und die Unterhaltsregelung gewährleisten, dass sie die Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis erfüllen kann.[320]

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

[320] Das Gesetz schreibt keine Rechtsmittelbelehrung über die Möglichkeit des Vermieters einer Kündigung aus wichtigem Grund vor. Der Eintritt in das Mietverhältnis bzw. die Übernahme des Mietverhältnisses als alleinige Mieterin ergibt sich kraft Gesetzes mit Zugang der Mitteilung. Es wird aber zur Vermeidung von Friktionen im Mietverhältnis im Einzelfall sinnvoll sein, dem Vermieter die Leistungsfähigkeit in Bezug auf die Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis darzulegen.

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