Rz. 189

Muster 3.26: Außergerichtliches Schreiben zur Aufteilung des Haushaltes mit Auskunftsverlangen

 

Muster 3.26: Außergerichtliches Schreiben zur Aufteilung des Haushaltes mit Auskunftsverlangen

Sehr geehrter Herr M,

Sie wissen aus der Ihnen am _________________________ zugestellten Ehescheidungsantragsschrift, dass wir Ihre Ehefrau im Ehescheidungsverfahren vertreten.

Ihre Ehefrau hat uns beauftragt, die Aufteilung der Haushaltsgegenstände in Angriff zu nehmen, nachdem in unmittelbaren Gesprächen bisher eine Verständigung nicht möglich war.

Ihre Ehefrau hat bei ihrem Auszug aus der Ehewohnung nur die wesentlichen Bestandteile der Einrichtung der Kinderzimmer mitgenommen, nämlich Betten, Schreibtische und Schränke aus den Kinderzimmern.

Insoweit geht sie davon aus, dass Sie damit einverstanden sind, dass ihr diese Gegenstände endgültig verbleiben und in ihr Eigentum übergehen. Anderenfalls bitten wir um ausdrückliche Klarstellung, dass Sie die Herausgabe dieser Gegenstände an sich selbst verlangen.

Ansonsten hat Ihre Ehefrau nur einige wenige Gegenstände der Kücheneinrichtung mitgenommen, nämlich

_________________________ [hier ist jetzt aufzulisten, was die Mandantin mitgenommen hat]

Alle anderen Haushaltsgegenstände sind in Ihrem Besitz verblieben.

Hierzu gehören neben den sehr wertvollen elektronischen Geräten aus dem Wohnbereich die Kücheneinrichtung mit allen Küchengeräten und die während der Ehe gemeinsam angeschafften Antiquitäten.

Unsere Mandantin hatte vor ihrem Auszug keine Gelegenheit, den Gesamtbestand der Haushaltsgegenstände aufzulisten und fordert Sie deswegen auf, eine Auflistung des gemeinsamen Haushaltes, insbesondere eine Auflistung der gemeinsam angeschafften Antiquitäten anzufertigen, mitzuteilen, wie hoch die Anschaffungspreise waren, wie Sie den Wert heute beurteilen und welche der Gegenstände Sie für sich selbst in Anspruch nehmen wollen.

Unsere Mandantin ist auf diese Auskünfte angewiesen, zumal sie im Streitfall mit einem Antrag an das Familiengericht die Auflistung des gemeinsamen Haushaltes vorlegen muss. Im Bedarfsfall könnte das Familiengericht ohnehin auch von Ihnen die Vorlage einer entsprechenden Aufstellung verlangen, § 206 Abs. 1 Ziff. 2 FamFG.

Ihre Ehefrau stellt Ihnen alternativ anheim, ihr Gelegenheit zu geben, selbst in der früheren Ehewohnung die entsprechende Auflistung zu erstellen und die Unterlagen herauszusuchen. Sie hofft, dass sich ein streitiges Verfahren vermeiden lässt.

(Unterschrift)

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