Rz. 54

Grundsätzlich sollte sich ein Gutachten nicht ausschließlich auf das ErgebniseinerVorwärtssimulation unter Zuhilfenahme von z.B. PC-Crash (wie aber auch z.B. Carat, AnalyserPro, Virtual Crash) stützen, was durch die folgenden Analysen veranschaulicht wird, Abb. 3.23 und 3.24.

Abb. 3.23

 

Rz. 55

Ausgangspunkt dieser Simulationen ist ein Unfallgeschehen, bei dem zwei annähernd typengleiche Kfz (Opel Astra) rechtwinkelig gegeneinander stießen. In beiden Fällen wurde ein Zusammenstoß zweier Kfz simuliert, die sich mit jeweils 45 km/h bewegten. Die Position K1 bezeichnet die Stellung des stoßenden, von unten kommenden Opel, während die Position des querenden Opel mit K2 markiert ist. In den Abb. 3.23 und 3.24 sind die voraus berechneten Endstellungen der Fahrzeuge mit E1 und E2 gekennzeichnet worden.

 

Rz. 56

Abb. 3.24

Obwohl in beiden Fällen die Kollisionsgeschwindigkeiten wie aber auch die Anstoßkonfigurationen exakt gleich gewählt wurden, sind völlig unterschiedliche Ergebnisse festzustellen. Während die in Abb. 3.23 dargestellten Fahrzeuge quasi "vis-a-vis" mit einer Distanz von einer Fahrzeuglänge zur Endstellung kamen, wurde in der zweiten Simulation gemäß Abb. 3.24 eine völlig andere Endkonstellation erreicht. Die Fahrzeuge stießen in diesem Fall nochmals wuchtig gegeneinander ("Zweitkollision").

Während in der ersten Simulation, Abb. 3.23, für beide Fahrzeuge eine realistische Schleuderverzögerung von 3,5 m/s2 angesetzt wurde, wurde in der zweiten Simulation, Abb. 3.24, dem stoßenden Pkw K1 nur eine Verzögerung von 0,5 m/s2 zugeordnet und dem gestoßenen Pkw K2 eine solche von 7 m/s2.

Dies führt zu völlig unterschiedlichen Unfallabläufen bzw. nachkollisionären Bewegungsvorgängen. Durch entweder fehlerhafte oder aber auch "geschickte" Parametervorgaben (ein Schelm, der Böses dabei denkt) können demnach gezielt Endpositionen vorbestimmt werden, wie sie von der Polizei, z.B. fotografisch, auch tatsächlich festgehalten wurden. Auch an anderen Stellen können Manipulationen erfolgen, um ein zuvor anvisiertes Ergebnis zu erreichen.

 

Rz. 57

Fazit: Sollten also solche Vorwärtssimulationen alleiniger Bestandteil einer Kollisionsanalyse sein, so sei angeraten, den Rekonstrukteur auch dazu zu bewegen, sämtliche in die Analyse eingeflossenen Parameter offen zu legen. Nur dadurch ist ein Zweitgutachter in der Lage, zu überprüfen, ob die angenommenen Parameter auch technisch korrekt bzw. sinnvoll vorgegeben wurden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge