Rz. 104

Das Umsatz-Controlling wertet die Umsatzentwicklung für die Vergangenheit aus und berücksichtigt dabei in der Regel Zahlenwerte aus der Einnahmen-Überschuss-Rechnung sowie der BWA (Betriebswirtschaftliche Analyse). Die meisten Rechtsanwalts-Komplettsoftwares bieten automatisch entsprechende Auswertungsmodelle an. Neben der Auswertung der Daten gehört jedoch immer auch eine Analyse der Umsatzentwicklung. Zum Beispiel könnte die Beantwortung folgender Fragen einer entsprechenden Analyse hilfreich sein:

Wurde ein bestimmtes (Rechts-)Referat erst neu aufgebaut?
Wurden alle beendeten Mandate richtig und v.a. vollständig abgerechnet?
Wurden Nebenkosten hauptsächlich pauschal gem. Nr. 7002 VV RVG abgerechnet, obwohl die tatsächlichen Aufwendungen meist oberhalb der Pauschalgrenze von 20,00 EUR liegen? (werden die tatsächlichen Portokosten überhaupt konsequent – soweit mit der Rechtsanwaltssoftware möglich – in der Akte notiert und bei der Abrechnung überprüft?)
Können bei Angelegenheiten mit geringen Gegenstandswerten verstärkt Vergütungsvereinbarungen mit den Mandanten geschlossen werden?
Kann die Erhebung von Vorschüssen gem. § 9 RVG sowie das eigene Mahnwesen optimiert werden?
Wie ist die Entwicklung von Neumandate?

Die Liste der Fragen lässt sich unendlich fortsetzen und sollte an Ihre Kanzlei angepasst werden.

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