Rz. 92

Herr Sorglos wendet sich an den gewerblichen Autohändler Günstig und kauft dort einen gebrauchten Pkw, den er nur für private Zwecke nutzen will. Nach vier Monaten bleibt der Pkw – nach kurzem Aufleuchten der Motor-Management-Kontrollleuchte – unvermutet stehen. In der Werkstatt wird ein Defekt des Katalysators festgestellt, der auf ein Aufsetzen des Fahrzeugs zurückzuführen ist. Dem Kaufvertrag zufolge soll der Pkw nur Lackschäden erlitten haben und teilweise nachlackiert worden sein. Herr Sorglos wünscht eine Reparatur.

 

Rz. 93

Frau Schmitt kauft im Baumarkt Handwerksfreund rund 50 qm Feinsteinzeugfliesen für ihre Terrasse. Nach dem Prospekt des Baumarktes sollten die Fliesen frostsicher sein und der Abriebklasse 5 zugehören. Kurze Zeit nach dem Verlegen der Fliesen traten Abplatzungen an der Oberfläche der Fliesen auf. Frau Schmitt verlangte von der Handwerksfreund GmbH Nacherfüllung einschließlich Ersatz der Ein- und Ausbaukosten. Die Handwerksfreund GmbH bestreitet den Mangel.

 

Rz. 94

Familie Herz kauft von Herrn Bell, der eine Hundezucht betreibt, einen etwa zwei Monate alten Labrador-Retriever für 800 EUR. Nach zwei Monaten zeigen sich bei dem Tier erste Hüftbeschwerden, die auf einen angeborenen Hüftschaden zurückgehen und deren vollständige Heilung nicht möglich ist. Familie Herz, die den Hund lieb gewonnen hat, will ihn nicht zurückgeben. Sie befürchtet, Herr Bell werde den Hund dann einschläfern lassen. Angesichts der hohen zu erwartenden Tierarztkosten entschließt sich Familie Herz, zumindest den Kaufpreis zu mindern. Herr Bell lehnt die Minderung jedoch unter Berufung auf den vertraglichen Haftungsausschluss ab.

 

Rz. 95

Herr Guck kauft von der Sat-GmbH einen Fernseher Samsung LCD zu einem Preis von 1.200 EUR. Ausweislich des Kaufvertrags handelt es sich bei dem Gerät um "Geprüfte B-Ware", für die 24 Monate Gewährleistung gegeben wird. Nach ca. fünf Monaten stellt Herr Guck fest, dass sich das Bild des Gerätes massiv verschlechtert. Er wendet sich zur Geltendmachung von Nachbesserungsansprüchen an die Sat-GmbH, die aber mitteilt, dass ein völlig einwandfreies Gerät geliefert worden sei. Nach einem weiteren erfolglosen Schreiben erklärt Herr Guck gegenüber der Sat-GmbH per Einschreiben mit Rückschein den Rücktritt vom Kaufvertrag und gibt Gelegenheit zur Rücknahme des Gerätes. Die Sat-GmbH lehnt eine Rückabwicklung ab.

Die Betroffenen suchen jeweils anwaltlichen Rat.

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