Rz. 30

Art. 4 RL 2015/413/EU erfasst grenzüberschreitende automatisierte Halterdatenabfragen zur Verfolgung von Parkverstößen tatbestandlich gerade nicht.[51]

[51] Giegerich, Automatisierte Einzelabfrage von Halterdaten aus ausländischen Fahrzeugregistern zwecks Ahndung bloßer Parkverstöße?, DÖV 2016, 456, 460, basierend auf einem Gutachten zur Zulässigkeit automatisierter Datenabfragen aus französischen Fahrzeugregistern zur Ahndung von Parkverstößen“ von Uni.-Prof. Dr. Giegerich, Universität des Saarlandes, v. 17.8.2015, erstellt für das Saarländische Ministerium für Inneres und Sport.

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