Rz. 108
Ein Beweisverwertungsverbot kann in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur geltend gemacht werden, wenn der anwaltlich vertretene Betroffene bereits in der ersten Instanz bis zu dem in § 257 StPO genannten Zeitpunkt der Verwertung widersprochen hat (BGHSt 50, 272; OLG Celle StV 2009, 518; OLG Zweibrücken zfs 2010, 589).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen