Rz. 362

Beim spanischen Justizministerium ist ein zentrales Testamentsregister eingerichtet worden.[194] Dort können auch von deutschen Notaren beurkundete Verfügungen von Todes wegen von deutschen Staatsangehörigen mit Vermögen in Spanien oder von spanischen Staatsangehörigen eingetragen werden.[195] Dazu ist eine beglaubigte Übersetzung des Testaments ins Spanische anzufertigen.

Die Anschrift lautet wie folgt:

Servicio del Registro General de Actos de Ultima Voluntad – Dirección General de los Registros y del Notariado – Ministerio de Justicia C/. San Bernardo, 45 y 62 E – 28071 Madrid

[194] Spanien hat das Basler Abkommen über die Registrierung von Testamenten ratifiziert.
[195] Gantzer, Spanisches Immobilienrecht, 8. Auflage 1999, S. 93.

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