Rz. 362
Beim spanischen Justizministerium ist ein zentrales Testamentsregister eingerichtet worden.[194] Dort können auch von deutschen Notaren beurkundete Verfügungen von Todes wegen von deutschen Staatsangehörigen mit Vermögen in Spanien oder von spanischen Staatsangehörigen eingetragen werden.[195] Dazu ist eine beglaubigte Übersetzung des Testaments ins Spanische anzufertigen.
Die Anschrift lautet wie folgt:
Servicio del Registro General de Actos de Ultima Voluntad – Dirección General de los Registros y del Notariado – Ministerio de Justicia C/. San Bernardo, 45 y 62 E – 28071 Madrid
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen