Rz. 284

Von der Österreichischen Notarkammer wird das Österreichische Zentrale Testamentsregister (ÖZTR) geführt.[151] Registriert werden alle bei österreichischen Notaren, Bezirksgerichten und Rechtsanwälten verwahrten Testamente.[152] Im Ausland errichtete Testamente werden registriert, wenn diese bei einer österreichischen Verwahrstelle (z.B. einem österreichischen Notariat) hinterlegt worden sind. Im Verlassenschaftsverfahren ist das Verlassenschaftsgericht verpflichtet, eine Anfrage an das Testamentsregister zu stellen.

[151] Http://www.notar.at/de/portal/dernotar/service/begriffslexikon/t/testamentregister/.
[152] §§ 140b f. NO.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge