Rz. 284
Von der Österreichischen Notarkammer wird das Österreichische Zentrale Testamentsregister (ÖZTR) geführt.[151] Registriert werden alle bei österreichischen Notaren, Bezirksgerichten und Rechtsanwälten verwahrten Testamente.[152] Im Ausland errichtete Testamente werden registriert, wenn diese bei einer österreichischen Verwahrstelle (z.B. einem österreichischen Notariat) hinterlegt worden sind. Im Verlassenschaftsverfahren ist das Verlassenschaftsgericht verpflichtet, eine Anfrage an das Testamentsregister zu stellen.
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