Rz. 408

Das eigenhändig ohne Zuziehung von Zeugen errichtete Testament (holographic will) wird in noch nicht allen US-Staaten gesetzlich anerkannt. Gewöhnliche Testamentsform dagegen ist das Zweizeugentestament. Dieses muss schriftlich errichtet werden. Der Text kann eigenhändig, mit Schreibmaschine oder Computer verfasst werden. Möglich ist es auch, einen Vordruck aus dem Schreibwarenhandel auszufüllen. Anschließend wird es vom Erblasser in Anwesenheit der Zeugen unterzeichnet. Besteht das Testament aus mehreren Seiten, so ist es üblich, dass jede einzelne Seite am Ende mit einer Seitenzahl und einer Unterschrift oder zumindest einer Paraphe versehen wird, um die Gefahr eines Austauschens einzelner Seiten zu vermindern.

 

Rz. 409

Bei der Unterschrift müssen sämtliche Zeugen zugleich zugegen sein. Abschließend wird das Testament unter einer entsprechenden Klausel (attestation clause) von den Zeugen unterschrieben. Die Zeugen müssen wissen, dass es sich hierbei um das Testament des Erblassers handelt, sie brauchen den Inhalt des Testaments aber nicht kennen. In den meisten Staaten genügen zwei Zeugen.[221] Die Zeugen müssen volljährig sein. Sie dürfen nicht durch das Testament begünstigt werden. Widrigenfalls ist die Verfügung zugunsten des Zeugen nichtig.

 

Rz. 410

Muster 26.63: Zeugenklausel (deutsche Fassung)

 

Muster 26.63: Zeugenklausel (deutsche Fassung)

Dies ist mein Testament. Ich bitte nun _________________________ (Name Zeuge 1) und _________________________ (Name Zeuge 2), meine Zeugen zu sein.

Unterschrieben am _________________________ (Tag) in _________________________ (Ort)

(Unterschrift des Testators)

Jeder von uns erklärt, dass das Folgende wahr und zutreffend ist:

1. An dem unten angegebenen Tag hat (Name des Testators) uns erklärt, dass dieses Schriftstück sein Testament enthält, und uns gebeten, dieses zu bezeugen.
2. Wir haben verstanden, dass dies das Testament von (Name des Testators) (Testator) ist.
3. Der Testator hat dieses Testament in Gegenwart von uns allen zur gleichen Zeit unterschrieben.
4. Wir werden nun auf Bitte des Testators, bei gleichzeitiger Anwesenheit des Testators und aller Zeugen als Zeugen unterschreiben.
5. Wir sind davon überzeugt, dass der Testator geschäftsfähig ist.
6. Wir sind davon überzeugt, dass das Testament nicht unter dem Einfluss von Zwang, Täuschung oder unzulässiger Beeinflussung errichtet worden ist.
7. Der Testator ist mindestens 18 Jahre alt.
8. Jeder von uns Zeugen ist mindestens 18 Jahre alt, geschäftsfähig und hat seinen Wohnsitz unter der unten angegebenen Adresse.

der (Datum)

 
(Unterschrift Zeuge 1) (Unterschrift Zeuge 2)
Name und Anschrift von Zeuge 1 Name und Anschrift von Zeuge 2
 

Rz. 411

Soll das Testament in den USA zum Nachlassverfahren vorgelegt werden und verstehen die Zeugen und der Testator hinreichend Englisch, so wird das Verfahren erleichtert werden, wenn zumindest die Zeugenklausel unmittelbar in englischer Sprache abgefasst wird. Dabei kann das folgende Muster[222] verwandt werden.

 

Rz. 412

Muster 26.64: Zeugenklausel (englische Fassung)

 

Muster 26.64: Zeugenklausel (englische Fassung)

This is my Will: I ask the persons who sign below to be my witnesses.

Signed on _________________________ at _________________________.

(Signature of Maker of Will)

Each of us declares under penalty of perjury that the following is true and correct:

a. On the date written below the maker of this Will declared to us that this instrument was the maker's Will and requested us to act as witnesses to it;

b. We understand this is the maker's Will;

c. The maker signed this Will in our presence, all of us being present at the same time;

d. We now, at the maker's request, and in the maker's and each other's presence, sign below as witnesses;

e. We believe the maker is of sound mind and memory;

f. We believe that this Will was not procured by duress, menace, fraud or undue influence;

g. The maker is age 18 or older; and

h. Each of us is now age 18 or older, is a competent witness, and resides at the address set forth after his or her name.

Date:

 
Signature of witness: _________________________ Signature of witness: _________________________
Print name here: _________________________ Print name here: _________________________
Residence address: _________________________ Residence address: _________________________
 

Rz. 413

Die Zeugen müssen im Nachlassverfahren ggf. die Errichtung des Testaments bestätigen (regelmäßig durch beeidete Versicherung – affidavit). Das spricht dafür, das Testament vor in den USA lebenden Zeugen zu errichten. Werden die Unterschriften der Zeugen unter dem Testament aber notariell beglaubigt, so ist kein Beweis durch die Zeugen (regelmäßig durch beeidete Versicherung – affidavit) mehr erforderlich (sog. self proved will). Eine Möglichkeit zur Herstellung eines derartigen self proved will in Deutschland bestände darin, das Testament notariell zu beurkunden. Spätestens vor der Unterschrift des Testators werden die Zeugen herbeigezogen. Diese bestätigen durch ihre Unt...

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