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Niederländische Notare müssen die Errichtung oder Hinterlegung einer Verfügung von Todes wegen dem Zentralen Testamentsregister[145] in Den Haag anzeigen. Die Niederlande haben das Basler Europäische Abkommen über die Einrichtung einer Organisation zur Registrierung von Testamenten vom 16.5.1972 ratifiziert. Das Zentrale Testamentsregister nimmt auch Meldungen von ausländischen Notaren über die Errichtung eines Testaments entgegen.[146]

Die Anschrift des Registers lautet:

Centraal Testamentenregister (CTR) Postbus 19398 2500 CJ DEN HAAG

Im Ausland errichtete Testamente sollten daher, wenn eine Nachlassabwicklung in den Niederlanden möglich erscheint, sicherheitshalber dort gemeldet werden.

[145] Art. 3 des Gesetzes über das Zentrale Testamentsregister vom 12.1.1977.
[146] Ferid, MittBayNot 1972, 280.

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