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Der Mandant hatte sich im Juni 2019 an seine Bank gewandt, um einen Betrag von ca. 25.000 EUR anzulegen. Er wünschte hierbei eine sichere Geldanlage und wies darauf hin, dass es ihm darauf ankäme, dass das Geld im Juni 2020 wieder zur Verfügung stehe. Vom Wertpapierberater der Bank wurden ihm daraufhin Anteile eines von der Investmentgesellschaft der Bank aufgelegten Laufzeit-Rentenfonds empfohlen, da hierbei ein Risiko nicht vorhanden sei, die Anteile im Juni 2020 wieder zur Verfügung ständen und die Verzinsung über der von Bundesschatzbriefen liege. Aufgrund dieser Empfehlung entschloss sich der Anleger zum Kauf der Papiere. In der Folgezeit fiel der Kurs der Wertpapiere. Der Mandant, der den angelegten Betrag im Juni 2020 benötigte, veräußerte die Anteile im Januar 2021 unter dem Einstandspreis. Er möchte im Hinblick auf eventuelle Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche beraten werden.[31]

[31] Fall gebildet nach AG Frankfurt WM 1995, 700.

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