Rz. 14

Inzwischen liegen diverse D&O-Musterbedingungen des GDV in den Fassungen von 1997, 2005, 2007 sowie von 2008, 2010, 2011 sowie von 2013 vor. Im Einzelnen:

Ein wesentliches Ziel der schon 2005 vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft herausgegebenen "Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von Aufsichtsräten, Vorständen und Geschäftsführern" (AVB-AVG, vgl. dazu Vorvorauflage) war es, die Rahmenbedingungen, die seinerzeit vom Gesetzgeber und der Rechtsprechung vorgegeben worden waren, mit den Wünschen der Unternehmen und den Interessen der Versicherungswirtschaft in Einklang zu bringen. Dabei ist es im Ergebnis durchaus gerechtfertigt, verstärkt auf "Ausschlüsse" abzustellen, um die enormen Risiken, die die Versicherungswirtschaft zu tragen hat, einigermaßen überschaubar zu halten. Mit dem Modell von Mai 2007 wurde den grundlegenden Reformüberlegungen zum VVG (in Kraft seit 1.1.2008) Rechnung getragen und im Wesentlichen die Regelungen über Anzeigepflichten, Gefahrerhöhungen und das Obliegenheiten-Recht angepasst.

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