Rz. 30

Auf Grund der Tatsache, dass in den letzten Jahren Käufe über das Internet immer umfangreicher geworden sind, sind auch die Problemfälle stetig gestiegen. Vielfach wird nach Bestellungen sofort der Kaufpreis über die Kreditkarte des Käufers abgebucht. Danach unterbleibt die Auslieferung des gekauften Artikels. Ein über das Internet gebuchter Ferienaufenthalt in den USA muss storniert werden. Das Hotel verlangt eine überzogene Stornogebühr.

 

Rz. 31

Soweit der Verkäufer seinen Sitz außerhalb Europas hat und er dort verklagt werden muss oder in seinem Sitzland den Kunden verklagt, besteht nach den Regeln über den örtlichen Geltungsbereich (§ 6 ARB 2010) kein Rechtsschutz, da sowohl der Rechtsschutzfall als auch das zuständige Gericht außerhalb des Deckungsbereiches liegen.

 

Rz. 32

Im Regelfall wird der Internet-Rechtsschutz von den Versicherern weltweit angeboten. Dies ist auch sinnvoll, da der Internetbenutzer nicht immer feststellen kann, wo sein Vertragspartner beheimatet ist. Zu beachten ist, dass die Höchstbeträge für Leistungen in Bezug auf dieses Risiko von den Versicherern summenmäßig beschränkt sind. Diese Höchstbeträge sind von Versicherer zu Versicherer sehr unterschiedlich.

 

Rz. 33

Auch hier noch einmal der Hinweis, dass nicht alle Versicherer diese Leistung bieten, und dass die Leistungen sehr unterschiedlich sein können Die Unternehmensbedingungen müssen eingehend geprüft werden.

Einige Rechtsschutzversicherer haben den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht dahingehend erweitert, dass sie Verträge, die im Internet geschlossen worden sind, mit einbezogen haben. Allerdings gibt es u.U. Ausschlüsse dahingehend, dass Verträge im Zusammenhang mit dem Erwerb oder der Veräußerung von dinglichen Rechten oder Teilzeitnutzungsrechte an Grundstücken, Gebäuden und Gebäudeteile vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Dies gilt auch für rassistische, extremistische, pornographischen oder sonstige sittenwidrigen Angebote, Äußerungen oder Darstellungen.

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