Rz. 22

Ähnlich wie für Private Equity-Häuser bildet auch für durch ein Fremdmanagement geführte Familienunternehmen die Zusammenarbeit mit diesem Management sowie dessen Verpflichtung auf gemeinsame Ziele einen wesentlichen Schlüsselfaktor für den langfristigen Erfolg.

 

Rz. 23

Management-Beteiligungen bilden hierbei ein probates Mittel, die Interessen der Führungsmannschaft des Unternehmens mit denen der Eigentümerfamilie zusammenzuführen.[12] Denn anders als Tantieme-Regelungen und Bonus-Systeme versetzen sie das Management in die Position des Anteilseigners,[13] der von der Wertentwicklung des Unternehmens unmittelbar mit seinem eigenen Vermögen betroffen ist.[14] Demzufolge partizipiert das Management nicht nur an den Chancen, also einem möglichen sog. Up-side, sondern nimmt – bei ungünstiger Unternehmenswertentwicklung – auch an den Risiken, einem sog. Down-side der Beteiligung teil.[15] Vor diesem Hintergrund gehören Management-Beteiligungsprogramme heute zum unverzichtbaren Repertoire eines jeden Finanz-Investors.[16] Aber auch im Familienunternehmen können dieselben Mechanismen nutzbar gemacht werden.

 

Rz. 24

Die wesentlichen Stellschrauben zur Optimierung von Beteiligungsmodellen sind zum einen die Minimierung des Kapitaleinsatzes des Managements (Hebelwirkung[17]) sowie zum anderen die Maximierung des dem Management beim Ausstieg verbleibenden (Netto-)Erlöses durch steuerliche Optimierung.[18]

[12] Bender, VentureCapital Magazin, 12/2006, 42; Bloß, GmbHR 2016, 104; Koch-Schulte, DB 2015, 2166, 2169.
[13] Wenn auch i.d.R. nur mit einem vergleichsweise bescheidenen Anteil, vgl. Götz, Die Bank 11/2003, 738 f.
[14] Das Management muss dabei "eigenes Geld in die Hand nehmen", Hammermann, FAZ v. 17.7.2006, S. 18.
[15] Eisinger/Bühler, M&A Review 12/2005, 536; Köhler, Handelsblatt v. 28.12.2005, S. 25; Weitzenbürger, Der Manager muss schwitzen, manager-magazin.de (22.12.2006) http:www.manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,455326,00.html.
[16] Hohaus/Weber, BB 2006, 2089, sprechen sogar von einer "condicio sine qua non"; vgl. auch Hohaus/Inhester, DStR 2003, 1765; Holzapfel/Pöllath, Unternehmenskauf in Recht und Praxis, Rn 328 ff.
[17] Neudeutsch: Leverage.
[18] Vgl. auch von Braunschweig, in: P + P Pöllath + Partners, Management in Private Equity-Transaktionen, S. 7, 30.

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