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In den Landesgesetzen zu Bestattungen und Friedhöfen ist in der Regel eine Satzungsermächtigung enthalten.[46] Gebühren können in der Satzung geregelt sein, finden sich aber häufig in einer gesonderten Gebührensatzung.[47] Sollte der Mandant sich noch nicht für einen konkreten Friedhof entschieden haben, lohnt ein Preisvergleich. Die Preise der Friedhöfe unterscheiden sich teilweise erheblich.
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