Rz. 27

In den Landesgesetzen zu Bestattungen und Friedhöfen ist in der Regel eine Satzungsermächtigung enthalten.[46] Gebühren können in der Satzung geregelt sein, finden sich aber häufig in einer gesonderten Gebührensatzung.[47] Sollte der Mandant sich noch nicht für einen konkreten Friedhof entschieden haben, lohnt ein Preisvergleich. Die Preise der Friedhöfe unterscheiden sich teilweise erheblich.

[46] Bspw § 15 BestattG BW.
[47] Vgl. § 36 der Friedhofsmustersatzung des Deutschen Städtetages.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge