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Nach einem Erbfall stellen sich nicht nur erbrechtliche Fragen, sondern auch solche aus dem Bestattungsrecht. Das Bestattungsrecht gehört sicher nicht zum "Standard-Programm" an den Universitäten und auch in der späteren anwaltlichen Aus- und Fortbildung des Erbrechtlers ist es eher ein Randthema. Dies ändert aber nichts an der Situation des Mandanten – es handelt sich um ein hochemotionales Thema, mit dem er seinen Rechtsanwalt entsprechend beschäftigen wird.

Die Probleme sind sehr unterschiedlicher Natur. Wer muss wie viel bezahlen? Wer darf über die Art und Weise oder den Ort der Bestattung bestimmen? Wer sorgt für die Bestattung, wenn es sonst keiner übernimmt? Welche Auswirkungen haben zerrüttete Familienverhältnisse? Warum genehmigt die Friedhofsverwaltung den Grabstein nicht?

Auch vor dem Erbfall, bei der Gestaltung von Testamenten und Erbverträgen, tauchen erfahrungsgemäß bestattungsrechtliche Fragen auf: Welche Bestattungsformen sind zulässig und darf die Urne mit der Asche auch in Deutschland auf dem Kaminsims stehen? Dies sind nur einige Beispiele, mit denen der Mandant und sein Berater konfrontiert werden können.

Da das Bestattungsrecht sowohl zivil- als auch öffentlich-rechtliche Materie ist, erschließt sich die Systematik nicht auf den ersten Blick. Daher beginnt dieses Kapitel mit einer Darstellung der Gesetzesquellen.

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