Rz. 1575

Nach der Legaldefinition in § 110 Abs. 1 S. 2 SGB III sind Transfermaßnahmen alle Maßnahmen zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt erfasst, an deren Finanzierung der Arbeitgeber angemessen beteiligt ist. Diese weit gefasste Formulierung soll eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten eröffnen, damit die Betriebsparteien die aus ihrer Sicht im Einzelfall richtige Maßnahme zur Verbesserung der Eingliederungsaussichten wählen können. Der angemessene finanzielle Eigenbeitrag des Arbeitgebers wird durch die Begrenzung der Förderung auf 50 % der Maßnahmekosten und auf max. 2.500,00 EUR je gefördertem Arbeitnehmer gewährleistet, sodass der Restbetrag vom Arbeitgeber aufzubringen ist (Abs. 2).

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