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Die Spar-Vermögens-Verwaltungs-Bank AG (SVVB) betreut ihren Kunden Maximilian Graf von Koks seit vielen Jahren im Private Banking. Graf Koks, der deutscher Staatsangehöriger ist, hat soeben seine Ehefrau verloren. Mit seinem Generationenberater diskutiert er Überlegungen, was mit seinem Vermögen nach seinem Tod geschehen soll. Dem Berater sind die beiden Söhne Max und Moritz bekannt, die in Australien und in Südafrika wohnen. Das Vermögen von Graf Koks ist übersichtlich strukturiert. Er verfügt über ein Mehrparteienhaus in Wanne-Eickel, ein Wertpapierdepot und ein Festgeldkonto. Seine Söhne weiß er wirtschaftlich gut versorgt. Da sie im Ausland leben, möchte er die Nachlassabwicklung für sie möglichst einfach gestalten. In seinem Generationenberater sieht er hierfür die geeignete Person.

Bei der SVVB wird die Testamentsvollstreckung als Geschäftsfeld angeboten. Der Generationenberater gibt einige grundsätzliche Auskünfte zur Gestaltung einer letztwilligen Verfügung. Graf Koks winkt aber ziemlich schnell ab und besteht darauf, das Testament mit seinem Notar, den er seit über 40 Jahren aus dem Rotary-Club kennt, auszuarbeiten.

Der Notar formuliert ein Testament, das folgenden wesentlichen Inhalt hat:

Zitat

"Erben meines Vermögens sollen meine Kinder nach den Regeln der gesetzlichen Erbfolge werden. Ich ordne Testamentsvollstreckung an. Zum Testamentsvollstrecker bestimme ich die Spar-Vermögens-Verwaltungs-Bank AG."

Das Testament wird beim Nachlassgericht hinterlegt, eine Kopie erhält der Generationenberater.

10 Jahre später verstirbt Graf Koks in einer Seniorenresidenz in Düsseldorf-Meerbusch. Die SVVB erhält vom Nachlassgericht einen Brief mit der Anfrage, ob sie die Testamentsvollstreckung übernehmen möchte.

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