Rz. 99

F kann ihren ermittelten Bedarf von 1.500 EUR in Höhe von 1.000 EUR durch Eigeneinkommen decken. Weiteres, nicht eheprägendes Einkommen ist nicht hinzugekommen.

Es verbleibt somit ein ungedeckter Bedarf in Höhe von 500 EUR (1.500 – 1.000 EUR).

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