Rz. 18

Aktueller Grundbuchstand
Belastungen, evtl. Pfandverteilung bzw. Rangregulierung
Bei Gartenflächen: Entscheidung des aufteilenden Eigentümers, ob "Annex-Sondereigentum" oder Bestellung eines Sondernutzungsrechts (siehe die Alternativen im Muster 2.1 Rdn 1)
Je nachdem: vermaßter Aufteilungsplan oder Sondernutzungsplan für die Gartenfläche
Falls die baubehördliche Abgeschlossenheitsbescheinigung (AB) noch nicht vorliegt: Antrag gestellt mit: Lageplan, Grundrissen, Ansichten, Schnitten; Besonderheiten bei Annex-Sondereigentum und oberirdischen Stellplätzen beachten (§ 3 Abs. 2 WEG: Maßangaben im Aufteilungsplan); ggf.: Aufteilungsplan des Grundstücks (§ 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 WEG)

Falls AB bereits vorliegt: vorsorgliche Prüfung, ob die Voraussetzungen des § 7 Abs. 4 WEG erfüllt sind; AB enthält u.a.:

Aufteilungsplan der Freiflächen im Annex-Sondereigentum – falls vorhanden und nicht über Sondernutzungsrechte geregelt
Aufteilungsplan der Stellplätze im Teileigentum – falls vorhanden und nicht über Sondernutzungsrechte geregelt
ggf.: Aufteilungsplan des Grundstücks
alle zu demselben Sondereigentum gehörenden Räume und Teile des Grundstücks tragen dieselbe Nummer; Stellplätze im Sondereigentum tragen eine eigene Nummer
Bescheinigung der Baubehörde nach § 3 Abs. 3 WEG ist vollständig; Bescheinigung bezieht sich nicht nur auf Abgeschlossenheit, sondern auch darauf, dass – falls vorhanden – Annex-Sondereigentum und Teileigentum an Stellplätzen durch Maßangaben im Aufteilungsplan bestimmt sind.
Grund der Aufteilung, Interessenkonflikte der Beteiligten, Studium der Pläne, um mögliche Interessenkonflikte zu identifizieren
Beteiligungsverhältnisse vor/nach Aufteilung, GrESt.

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