Rz. 102

Der Vorteil eines Boten- oder Kurierdienstes besteht darin, dass eilige Sendungen grds. schnell gegen Nachweis zugestellt werden.

Zu empfehlen ist bei dieser Versendungsform die Anforderung, dass der Kurierdienst – i.d.R. erfolgt dies gegen einen Preisaufschlag – unter seiner namentlichen Benennung die Zusendung des Schriftstücks schriftlich bestätigt.

Der Auftrag an den Boten-/Kurierdienst sollte zunächst dahin gehend lauten, dass eine persönliche Zustellung an den Empfänger versucht werden soll und anderenfalls die Sendung in den Briefkasten/Briefkastenschlitz an der Tür einzuwerfen ist.

 

Rz. 103

 

Hinweis:

Sofern in eiligen Angelegenheiten eine persönliche Zustellung durch den RA oder seinen Mitarbeiter erfolgen soll, ist zu empfehlen, dass ein Zeuge anwesend ist.

 

Rz. 104

Nach der unmittelbaren Zustellung ist ein Zustellungsvermerk anzufertigen. Der Zustellungsauftrag sollte so präzise wie möglich angefertigt werden.

 

Rz. 105

Dieser könnte wie folgt lauten:

Muster 2.5: Zustellungsvermerk

 

Muster 2.5: Zustellungsvermerk

Ich habe heute, am _________________________ (Datum), um _________________________ (Uhrzeit) das Schreiben vom _________________________ (Datum), gemeinsam mit _________________________ (Name des Zeugen) in den Briefkasten _________________________ (zweiter von unten links) eingeworfen. Auf dem Briefkasten befand sich ein Namensschild mit der Aufschrift _________________________ (Name). Der Briefkasten machte auf mich den Eindruck, dass er regelmäßig geleert wird.

Der Briefkasten befindet sich in dem Hinterhof des Gebäudes der _________________________ (Straße, Haus-Nr.) und befindet sich im Treppenhaus auf der rechten Wandseite.

_________________________

(Ort, Datum, Unterschrift)

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