Rz. 16
Vorweggenommene Erbfolge lässt sich als Zuwendung an eine künftig erbberechtigte Person zur vorzeitigen Realisierung der Erbfolge definieren. Sie dient dem Generationenwechsel nicht nur bei der Unternehmensnachfolge (Betriebs-, Praxis-, Hofübernahme), sondern auch bei privat genutzten Immobilien. In Betracht kommen Vermögensübertragungen im Wege der Ausstattung, Schenkung, Betriebs- und Hofübergabe, aber auch im Wege des Erb- und Pflichtteilsverzichts. Durch individuelle Vereinbarungen sind die konkreten Auswirkungen auf das Erb- und Pflichtteilsrecht des Vermögenserwerbers zu regeln.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Deutsches Anwalt Office Premium. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen